Meldeamt
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft (Haupt- oder Nebenwohnsitz) nimmt, ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde innerhalb von 3 Tagen anzumelden. Die Abmeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes erfolgt im Zuge der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes in Österreich automatisch. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes muss gesondert beantragt werden.
Meldemöglichkeiten:
- persönlich
- per Post
- per Boten
- digitales Amts oesterreich.gv.at
Bringen Sie bitte einen Lichtbildausweis mit.
Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.
Gerne können Sie im Vorfeld den Meldezettel (= Antrag) ausfüllen und falls Sie nicht selber Hauseigentümer sind, vom Unterkunftgeber unterschreiben lassen.
Wenn Sie EWR-Bürger bzw. Schweizer sind, beachten Sie dringend das Infoblatt der Bezirkshauptmannschaft: Infoblatt für EWR-Bürger